Stapelrecht

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Das Stapelrecht oder auch Niederlagsrecht ist das Recht einer Stadt oder eines Handelsplatzes, von durchziehenden Kaufleuten zu verlangen, dass sie ihre Waren in der Stadt für einen bestimmten Zeitraum abladen, „stapeln“ und anbieten. Teilweise ist es für die Händler möglich, sich durch Zahlung eines Stapelgeldes von der Stapelpflicht befreien. Zusammen mit dem Stapelrecht haben die Städte und Handelsplätze oft auch ein Umschlagsrecht, d.h. durchziehende Kaufleute werden hierdurch verpflichtet, ihre Waren vom bisherigen Transportmittel abzuladen und auf Transportmitteln der Stadt, etwa Schiffen oder Karren, weiterzubefördern. Auch hier ist es meist möglich, sich durch klingende Münze davon zu befreien. Geld stinkt schließlich nicht.

Sowohl Stapel- wie auch Umschlagsrecht sind in allen Provinzen Magoniens bekannt, die jeweilige Ausformung kann natürlich sehr unterschiedlich ausfallen.

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