Wechsel- und Münzstube

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Der Münzplatz (Ausschnitt aus dem Stadtplan von Renascân)

Im Hafenbereich, am nordöstlichen Eck des Münzplatzes, ganz in der Nähe der Hafenmeisterei von Renascân, befindet sich ein kleines Gebäude, neben dessen Eingang ein Schild "Wechsel- und Münzstube" hängt. Auf der anderen Seite des Eingangs befindet sich eine Art schwarzes Brett. Dort sind mehrere Aushänge zu finden, darunter folgende:


Im Namen des höchstehrenwerten Rates der 5 Tempestarii zu Magonien sei kund getan:

Gesetz zur Verwendung von Münzen

Um den Gedanken des gemeinsamen Unterfangens seitens der 5 Provinzen, im Besonderen im Falle der Vereinigt-Magonischen Festlandspräfektur Renascân, weiter herauszustellen wird hiermit ein Gesetz zur Verwendung von Münzen beschlossen.

Es sei künftig untersagt, magonische Provinzial- und Regionalprägungen für den Handels- und Zahlungsverkehr außerhalb der Heimatinsel zu verwenden. Einzig und allein die Prägungen gesamtmagonischer Provinienz seien hierfür zugelassen. Für den Handels- und Zahlungsverkehr innerhalb der Heimatinsel seien magonische Provinzial- und Regionalprägungen weiterhin zugelassen.

Agash-Khor, im 11. Mond des Jahres 408 n.Dj.


Darunter findet sich folgender Aushang:


Für Renascân bedeutet dies folgendes: 1. Alle magonischen Provinzial- und Regionalprägungen sind künftig in der Wechsel- und Münzstube am Hafen gegen gesamtmagonische Prägungen einzutauschen. Eine weitere Verwendung von Provinzial- und Regionalprägungen magonischer Herkunft ist nicht gestattet und kann geahndet werden.

2. Neben den gesamtmagonischen Prägungen sind weiterhin auch nichtmagonische Währungen in angemessener Weise als Zahlungsmittel gestattet. Über Wertigkeit entscheiden die jeweiligen Handelspartner. Nichtmagonische Währungen können in der Wechsel- und Münzstube gegen gesamtmagonische Prägungen eingetauscht werden. Über den dort anzulegenden Wechselkurs entscheide die Wechsel- und Münzstube.

Im 1. Mond, anno 409 n.Dj. EdL, Proc.

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